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HOF·BERLIN

Der Hobrecht-Plan von 1862

Aktualisiert am · 3 Minuten Lesezeit

Wer verstehen will, warum ein Berliner Grundstück oft drei Höfe tief ist, landet bei einem Straßenplan aus dem Jahr 1862 und bei einer Bauordnung, die fast nichts verbot.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan von 1862 mit großen, rechtwinkligen Baublöcken im Wedding
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan der Umgebungen Berlins (Abteilung Wedding). Die Blöcke sind so groß, dass sie tief nach hinten bebaut werden konnten. Bild: Ferdinand Boehm (topografische Aufnahme, Kartografie), gestochen von W. Bembé, gemeinfrei, Wikimedia Commons

Eine Stadt, die zu schnell wuchs

Um 1860 hatte Berlin gut eine halbe Million Einwohner, 1861 waren es knapp 525.000. Die Industrialisierung zog Menschen aus den Provinzen in die Stadt, und die Planer rechneten damit, dass sich die Zahl in den folgenden Jahrzehnten vervielfachen würde. Sie lagen richtig: 1919 lebten in Berlin fast 1,9 Millionen Menschen. Für dieses Wachstum fehlte alles. Es gab zu wenige und zu schmale Straßen, keine Kanalisation, kein geordnetes Netz für Wasser und Verkehr.

Zuständig für die Planung war damals nicht die Stadt, sondern die Polizei. Im Auftrag des preußischen Innenministeriums arbeitete ab 1858 eine Kommission des Königlichen Polizeipräsidiums an einem Bebauungsplan. Ihr Leiter war der junge Regierungsbaumeister James Hobrecht. Nach ihm ist der Plan benannt, der am 18. Juli 1862 genehmigt wurde.

Was der Plan tatsächlich regelte

Der „Bebauungsplan der Umgebungen Berlins“ umfasste 14 Abteilungen und reichte weit über die damalige Stadt hinaus, bis nach Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf, Lichtenberg oder Weißensee. Er legte zwei große Ringstraßen fest, dazu Ausfallstraßen, Diagonalen und Plätze. Die Flächen dazwischen wurden in rechtwinklige Baublöcke aufgeteilt.

Mehr nicht. Der Hobrecht-Plan war ein reiner Fluchtlinienplan. Er bestimmte, wo Straßen verlaufen und wo Baugrund beginnt, aber nicht, wie dieser Baugrund bebaut wird. Das ist der Punkt, an dem die Berliner Höfe ins Spiel kommen. Die Blöcke waren sehr groß, oft mehrere hundert Meter lang. Hobrecht selbst stellte sich vor, dass im Inneren Gärten, Werkstätten und kleinere Häuser entstehen und dass Bürger und Arbeiter im selben Block nebeneinander leben. Vorgeschrieben hat der Plan das nicht.

Die Bauordnung von 1853

Was auf den Grundstücken passieren durfte, regelte die Baupolizeiordnung von 1853. Sie begrenzte die Höhe der Häuser und verlangte, dass jeder Hof eine Mindestgröße hat. Der Grund war die Feuerwehr: Eine von Pferden gezogene Spritze musste im Hof wenden können. Daraus ergab sich ein Maß von etwa 5,34 mal 5,34 Metern, rund 28 Quadratmeter. Die Durchfahrt zum Hof musste mindestens 2,51 Meter breit und 2,82 Meter hoch sein.

Mindesthof von 5,34 mal 5,34 Metern mit Wendekreis einer Feuerspritze 5,34 m 5,34 m DURCHFAHRT min. 2,51 m breit
Der Mindesthof nach der Bauordnung von 1853: groß genug, damit eine Feuerspritze wenden kann.

Für Bauherren war diese Regel eine Einladung. Wenn ein Hof nur 28 Quadratmeter haben muss, kann man hinter das Vorderhaus einen Seitenflügel setzen, dahinter ein Quergebäude, dann wieder einen kleinen Hof und so weiter, bis die Parzelle zu Ende ist. Genau so entstanden die tiefen Grundstücke mit drei, vier oder mehr Höfen hintereinander. Mehr dazu im Beitrag über die Mietskaserne.

Spekulation statt Gartenstadt

Weil kaum etwas geregelt war, bestimmte der Bodenpreis das Bild. Grundstücke wurden gekauft, möglichst dicht bebaut und mit Gewinn weiterverkauft. Aus Hobrechts Idee einer gemischten Stadt mit grünem Blockinneren wurde in vielen Vierteln das „steinerne Berlin“. Der Stadtplaner Werner Hegemann nannte Berlin 1930 im Untertitel seines bekannten Buches die größte Mietskasernenstadt der Welt. Um 1905 lebten in Berlin rund 719 Menschen auf einem Hektar bebauter Fläche, mehr als in jeder anderen deutschen Großstadt.

Die Regeln wurden erst nach und nach verschärft. Die Bauordnung von 1887 begrenzte die Höhe auf 22 Meter und fünf Wohngeschosse. Mit der Bauordnung von 1925 wurden Seitenflügel und Quergebäude im Neubau schließlich verboten. Die Höfe, die bis dahin entstanden waren, prägen die Innenstadt aber bis heute.

Was davon geblieben ist

Viele Straßen, die heute selbstverständlich wirken, gehen auf den Plan von 1862 zurück, etwa große Teile des Generalszugs von Kreuzberg bis Charlottenburg. In Kiezen wie dem Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg oder Neukölln erkennt man das Raster noch auf jedem Stadtplan. Und wer durch eine Toreinfahrt geht und hinter dem ersten Hof einen zweiten und dritten findet, steht mitten in den Folgen dieser Planung.

Ein gutes Beispiel für die Mischung aus Wohnen und Arbeiten, die Hobrecht im Sinn hatte, sind die Hackeschen Höfe. Das andere Extrem zeigt der Meyers Hof im Wedding. Eine ausführliche Darstellung des Plans findet sich im Artikel Hobrecht-Plan bei Wikipedia.

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